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Antwort des Verkehrsministeriums für Verkehr

22.11.2016

Antwort des Verkehrsministeriums für Verkehr auf die Kleine Anfrage von Frau Marion Gentges CDU vom 18.Oktober 2016 und entsprechende Stellungnahme der BI-Kaiserstuhlbahn dazu.

In unserem Bericht vom 21.10.2016  hatten wir u. a. auch darüber informiert, dass Fr. Gentges, MdL der CDU, eine kleine Anfrage an den Landtag von Baden-Württemberg gestellt hat. Vor ein paar Tagen haben wir nun die Stellungnahme des Ministers für Verkehr, Hr.Winfried Hermann, erhalten.

Leider fällt diese nur teilweise befriedigend aus, da aus unserer Sicht bei einigen Problemstellungen nur ausweichend geantwortet wird.

Wir erlauben uns deshalb, dieses Schreiben des Ministeriums für Verkehr zu kommentieren:


Zu 2.  Sehr richtig erkennt das MVI, dass die Achsabstände der Jakobsdrehgestelle das Grundproblem für die Lärmemission sind. Ob allerdings die von der DB-Regio auf der Strecke 9a eingesetzten Züge vom Typ „Coradia“,  mit einem um 10 cm kürzeren Achsabstand, wirklich die von uns erhoffte Lärmminderung bringen, bleibt äußerst fraglich.


Zu 3.  Mit der Aussage, dass bei der Aufstellung des Fahrzeuglastenheftes die Forderung erhoben wird, außer am ersten Radsatz auch die übrigen  J.-D.-Gestelle mit Spurkranzschmieranlagen „vorzurüsten“ ergeben sich bei uns berechtige Zweifel über die Wirksamkeit bei dieser Formulierung. Außerdem ist für uns nicht erkennbar, was sich hinter der Formulierung „oder mechanischen Komponenten“ verbergen könnte.  Hierzu sollten nähere Angaben gemacht werden.

 

Zu 4. Wir sind sehr wohl der Ansicht, dass sich aus einer Verdoppelung der Zugfrequenzen, auf dann 104 Verbindungen pro Tag, sehr wohl eine Erhöhung der Lärmbelastung als solche ergibt. Sich hinter dem Argument zu verstecken, dies wäre auch mit Dieselfahrzeugen der Fall, täuscht über die Tatsache hinweg, dass die Lärmbelastung mit der Anzahl der Zugverbindungen ansteigt.

 Erfreulicherweise hat das MVI mittlerweise erkannt, dass es E-Züge auch ohne J.-D.-Gestelle gibt. Warum sie diese bei Ausschreibungen jedoch nicht fordert bleibt leider offen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang nochmals an die Schweizer Bahn, die solche Züge auf verschiedenen Strecken einsetzt.

 

Zu 5.  Sicherlich war diese Frage auch in Richtung bestehender Gesetzeslücken

(z.B. ist eine Lärmmessung nur auf gerader Strecke vorgegeben, oder der Mittellung von Lärmemission  über einen bestimmten Zeitraum…..)  gestellt, da wir auch dieses Thema mit Fr. Gentges   besprochen haben. Hier muss der Gesetzgeber dringend Abhilfe schaffen.

Über weitere Informationen werden wir wieder zeitnah berichten.