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Informationen zum Planfeststellungsbeschluss

31.05.2017

Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt Dr. Lieber zum Planfeststellungsbeschluss Elektrifizierung der Kaiserstuhlbahn Nord ergaben sich für uns einige interessante Aspekte.

Da 105 Einwendungen gegen die Planfeststellung eingegangen sind, hat sich das Regierungspräsidium mit den dort beschriebenen Befürchtungen stärker auseinandergesetzt. So findet die Thematik Abstelllärm mit 20 Seiten eine große Berücksichtigung.

Das RP Freiburg folgt in seinem Beschluss dem Urteil des VGH München, wonach eine funktionale Trennung zwischen Verkehrslärm und anderen Lärmimmissionen, die von anderen Vorgängen ausgehen, zu unterscheiden ist. Dies ist ein Verdienst unseres RA und der BI- Kaiserstuhlbahn die diese Betrachtungsweise von Anfang an gefordert hatte. Damit sind alle Geräusche die nicht von Schienen-Verkehrslärm (fahrplanmäßiger Personenbeförderung) ausgehen der wesentlich strenger gefassten TA Lärm zugeordnet. D.h. dass alle Geräusche des An-und Abfahrverkehrs für Rangieren und Abstellen,  alle Geräusche die durch Klima und Lüfteranlagen abgestellter Züge entstehen, sowie alle Geräusche die durch  Kompressoren, Bremsproben sowie das Auf- und Abrüsten  der Züge entstehen, der TA Lärm unterliegen.

Das RP weist darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Lärmgrenzen die zuständige Immissionsschutzbehörde (LA-Emmendingen) durch Anordnungen diesen Lärmbelastungen begegnen kann. Somit ist die Sicherstellung auf Einhaltung dieser Lärmschutzgrenzen  Aufgabe des Landratsamtes.

Desweiteren hat sich die SWEG auf Druck der Einwender verpflichtet bei der Mastsetzung in Wohngebieten das Rammverfahren nicht einzusetzen. Über den Beginn und Fortgang der Bauarbeiten hat sich die SWEG verpflichtet die Anwohner rechtzeitig zu Informieren.

Auf die Auswahl der Züge kann das RP keinen Einfluss nehmen, da dies kein Teil des Planfeststellungsverfahrens wäre.  Dennoch konnte die BI-Kaiserstuhlbahn beim Verkehrsministerium bewirken, dass von einer Schienenschmierung  abgewichen  und auf eine fahrzeugseitige Schmierung an den Antriebsdrehgestellen umgestellt wurde. Unsere Forderung dies auch an den Laufdrehgestellen zu machen, wurde vom Verkehrsministerium bisher noch nicht beantwortet.

Wir erwarten selbstverständlich, dass diese Regelungen nicht nur für die Strecke 9a, sondern auch für 9b Gültigkeit hat.

Über ein weiteres Gespräch mit Hr. Harms, Vorstand bei der SWEG, das in Kürze stattfinden wird, werden wir Sie weiter informieren.

Ebenso  steht ein Gespräch mit  Frau Sabine Wölfle, MdL der SPD  an, die uns in unseren Anliegen sehr unterstützt und uns  immer hilfreich zur Seite steht. Auch darüber werden wir zu gegebener Zeit berichten.