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Einspruch eines unterlegenen Bieters

04.07.2017

Wie aus einer früheren Pressemitteilung zu entnehmen war, sollte am 12.06.17 der Streckenabschnitt 9b vom Verkehrsministerium vergeben werden.Nun hat jedoch einer der unterlegenen Bieter, innerhalb der 10-tägigen Einspruchsfrist, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt.

Die Hintergründe dazu sind leider noch unklar.

Über diesen Antrag muss die Vergabekammer jetzt entscheiden.

Das Büro von Frau Sabine Wölfle (Landtagsabgeordnete der SPD und Mitglied im Verkehrsausschuss) sowie Herr Martin Wendel (von der Badischen Zeitung) haben für uns recherchiert und folgende Informationen vom Verkehrsministerium erhalten:

„Wir gehen davon aus, dass das Anfang Juli der Fall sein wird. Erst mit der Entscheidung der Vergabekammer steht fest, ob wir das Netz final an den Gewinner vergeben können oder ob geprüft wird, dass das Netz an den ursprünglich unterlegenen Bieter vergeben werden muss."

Alle öffentlichen Informationen zu dem Nachprüfungsverfahren können Sie hier einsehen:

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0